Woher bekomme ich eine Verordnung / Rezept?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln wie auch beispielsweise die Physio- und Ergotherapie. Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.

 

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von:

 

  • Kinderärzten                                      
  • Hausärzten
  • Phoniatern
  • Pädaudiologen
  • HNO-Ärzten
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzten
  • Neurologen
  • Internisten


Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache beim behandelnden Arzt abzuholen.

 

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

 

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1-2 Mal in der Woche statt. 

 

Zuzahlungen

 

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes, außerdem sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

 

Was passiert in der ersten Stunde?

 

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

 

 

                                                                                 

 „Sprache ist der Schlüssel zur Welt" - Wilhelm von Humboldt